03-03-2011, 12:40
Das Thema ist nicht gerade klein.
Zunächst mal können 200000 EUR an Enkel steuerfrei verschenkt werden. Es kann also gut sein, dass alles legal gelaufen ist. Wenn die Mutter Pflegefall wird und nicht zahlen kann, wird der Sozialhilfeträger zunächst beim Ehepartner anklopfen, wenn da nichts zu holen ist alle Schenkungen zurückverlangen, solange noch nicht zehn Jahre vorbei sind. Ein zurückbehaltenes Wohnrecht gilt als Wert, d.h. der Sozialhilfeträger wird dafür Geld vom Beschenkten fordern. Danach bist du dran und wirst um Elternunterhalt angegangen. Und dann der Enkel, es gibt nämlich auch Grosselternunterhalt in der deutschen Unterhalts-Sippenhaft.
Das ist aber alles mit Vorsicht zu geniessen, darauf verlassen sollte man sich nicht. Elternunterhalt wird nämlich gerade zum Megathema, das wird noch bestimmender wie Kindesunterhalt werden. In den nächsten Jahren kommen die Jahrgänge mit kaputter Erwerbsbiographie in die Rente, Männer mit Minirente wegen eigener Scheidung und dem damit verbundenen Versorgungsausgleich, Männer die nie vorsorgen konnten weil sie unterhaltspflichtig waren. Das sind Millionen! So wie ich die Junta an der Macht kenne, werden die Rechtsprechung und die Gesetze daran einfach angepasst, d.h. der Rückgriff auf die Kinder und sonstige greifbare Menschen radikal ausgeweitet, noch viel stärker wie es jetzt schon ist.
Verlass dich also nicht auf den derzeitigen Status quo. Er könnte genauso schnell dahinschmelzen wie das schon bei Unterhalt nach §1615l BGB passierte oder bei den wahnwitzig erhöhten Kindesunterhaltssätzen. Die Grundlage deiner jetzigen Planung ist morgen vielleicht Makulatur. Bereits von Jahr zu Jahr verändert sich vieles, siehe z.B. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3200
Zunächst mal können 200000 EUR an Enkel steuerfrei verschenkt werden. Es kann also gut sein, dass alles legal gelaufen ist. Wenn die Mutter Pflegefall wird und nicht zahlen kann, wird der Sozialhilfeträger zunächst beim Ehepartner anklopfen, wenn da nichts zu holen ist alle Schenkungen zurückverlangen, solange noch nicht zehn Jahre vorbei sind. Ein zurückbehaltenes Wohnrecht gilt als Wert, d.h. der Sozialhilfeträger wird dafür Geld vom Beschenkten fordern. Danach bist du dran und wirst um Elternunterhalt angegangen. Und dann der Enkel, es gibt nämlich auch Grosselternunterhalt in der deutschen Unterhalts-Sippenhaft.
Das ist aber alles mit Vorsicht zu geniessen, darauf verlassen sollte man sich nicht. Elternunterhalt wird nämlich gerade zum Megathema, das wird noch bestimmender wie Kindesunterhalt werden. In den nächsten Jahren kommen die Jahrgänge mit kaputter Erwerbsbiographie in die Rente, Männer mit Minirente wegen eigener Scheidung und dem damit verbundenen Versorgungsausgleich, Männer die nie vorsorgen konnten weil sie unterhaltspflichtig waren. Das sind Millionen! So wie ich die Junta an der Macht kenne, werden die Rechtsprechung und die Gesetze daran einfach angepasst, d.h. der Rückgriff auf die Kinder und sonstige greifbare Menschen radikal ausgeweitet, noch viel stärker wie es jetzt schon ist.
Verlass dich also nicht auf den derzeitigen Status quo. Er könnte genauso schnell dahinschmelzen wie das schon bei Unterhalt nach §1615l BGB passierte oder bei den wahnwitzig erhöhten Kindesunterhaltssätzen. Die Grundlage deiner jetzigen Planung ist morgen vielleicht Makulatur. Bereits von Jahr zu Jahr verändert sich vieles, siehe z.B. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3200