10-03-2011, 06:45
(09-03-2011, 21:34)blue schrieb: Dann sach mal Bescheid, was bei rausgekommen ist. Wenn Du eine Mutter wärst, würde ich mal behaupten, dass das klappt. Sacht zumindest das OLG Rostock. Das Zünglein an der Waage wird wohl der Unterschied zwischen "Minderungsrente" und "Unfähigkeitsrente" sein. ;-)§ 43 SGB VI Rente wegen Erwerbsminderung
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind auch