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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#29
(15-03-2011, 00:56)DerFragensteller schrieb: nein der wohnt direkt ein paar häuser weiter weg von mir, in den alten bundesländern, neben meinem BMW M5 ^^. ich hoffe die fragen weiter oben die noch nicht beantwortet sind werden noch beantwortet. Wink

-950 EUR Selbstbehalt? Bei ALG1?
-wenn ich mehr bekomme? wandert der Überschuss in die Unterhaltstitel die gepfändet werden? Oder krallt sich das der Treuhänder?
-die aktuellen U-Titel sind uneingeschränkt pfändbar? Auch über den Selbstbehalt hinaus???
-muss ich Gehaltsnachweise über 12 Monate liefern, wenn ich den aktuell titulierten Unterhalt nicht mehr zahle?

Fragen über Fragen...

Eher Unkenntnis über Unkenntnis....schaut aus deinen Fragen heraus, die man bei jemand in der Inso eigentlich nicht erwarten würde. Kurzantwort für alle vier Fragen: Der Titel ist von dir zu bezahlen, bis er geändert wird. Erst bei einer Änderung sind Selbstbehalt und Gehaltsnachweise evtl. relevant.

Ansonsten bitte nochmal nachlesen:
http://trennungsfaq.com/unterhalt.html#weniger
http://trennungsfaq.com/unterhalt.html#pleite
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von sorglos - 15-03-2011, 01:49
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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