beppo,
unter Deiner Annahme, daß die KM die gleichen Umgangszeiten in Anspruch nimmt, sind es ebenfalls 30% und nicht die von Dir genannten über 50%. Schon die Annahme aber erscheint mir unzutreffend, da Mütter anders organisiert sind. Bei Vätern findet eine zwangsläufige 'Verdichtung' des Zusammenlebens statt, während die Mütter Betreuung mehr deligieren und damit verdünnen.
Unter der Woche sind Kinder in der Schule, auch schon mal ganztags, und danach oft in Kitas oder anders betreut, bis die werkstätige oder s©hoppende Mutter abends nach Hause kommt und die Kinder dann fluchs zu Bett begleitet, um selbst die Füße hochlegen zu können.
Die 14-tägigen 3 Tage können verschieden aussehen. Meist Fr nach der Schule bis So Abend oder sogar bis Mo zum Schulbeginn und dazu oft noch einen 1/2 Tag unter der Woche zusätzlich.
Gar nicht berücksichtigt habe ich in meiner 'Formel' die 'kleineren' Feiertage nach Ostern sowie Spontanbesuche.
Schaue ich mir verleichsweise Väter an, die mit der Mutter zsammenleben, gar verheirtaet sind, dann sehen diese ihre Kinder uU auch nicht viel mehr, haben aber eine andere rechtspraktische Ausstattung.
Mit meinem 'Ansatz' war es mir nicht so wichtig, bis in die 5. Stelle hinterm Komma genau zu sein, sondern mal der Vorstellung zu begegnen, es handele sich beim Umgnag nur um Besuche beim entfernten Vater, der die Kids eigentlich gar nicht richtig kenne usw. usf.
Nein! Die Kinder leben beim Vater!!! Und das keinesfalls selten, mit voller wirtschaftlicher Last, was mich bezüglich des KU sehr nachdenklich stimmt.
Hintergrund meiner Überlegungen ist der Schutz der Familie, die der Vater mit seinen Kindern bildet. Dieses Zusammenleben ist keine Kleinigkeit. Das führt zwangsläufig zu der Frage, ob sich Mütter unter diesen Umständen alleinerziehend bezeichnen dürfen, ob fehlendes Sorgerecht eines solchermaßen mit seinen Kindern zusammenlebenden Vaters - schon rein praktisch - noch irgendwie begründbar ist.
beppo, laß es 20% sein oder gar 35% der täglichen Jahreszeit sein, das ändert nichts daran, daß wir mit unseren Kindern in einer eigenen Familie eine erhebliche Zeit des Jahres zusammenleben.
Mir ging es darum - zugegeben etwas provokant und angreifbar - einen anderen Blick auf die Dinge zu wagen; in unserem, im Sinne unserer Kinder.
unter Deiner Annahme, daß die KM die gleichen Umgangszeiten in Anspruch nimmt, sind es ebenfalls 30% und nicht die von Dir genannten über 50%. Schon die Annahme aber erscheint mir unzutreffend, da Mütter anders organisiert sind. Bei Vätern findet eine zwangsläufige 'Verdichtung' des Zusammenlebens statt, während die Mütter Betreuung mehr deligieren und damit verdünnen.
Unter der Woche sind Kinder in der Schule, auch schon mal ganztags, und danach oft in Kitas oder anders betreut, bis die werkstätige oder s©hoppende Mutter abends nach Hause kommt und die Kinder dann fluchs zu Bett begleitet, um selbst die Füße hochlegen zu können.
Die 14-tägigen 3 Tage können verschieden aussehen. Meist Fr nach der Schule bis So Abend oder sogar bis Mo zum Schulbeginn und dazu oft noch einen 1/2 Tag unter der Woche zusätzlich.
Gar nicht berücksichtigt habe ich in meiner 'Formel' die 'kleineren' Feiertage nach Ostern sowie Spontanbesuche.
Schaue ich mir verleichsweise Väter an, die mit der Mutter zsammenleben, gar verheirtaet sind, dann sehen diese ihre Kinder uU auch nicht viel mehr, haben aber eine andere rechtspraktische Ausstattung.
Mit meinem 'Ansatz' war es mir nicht so wichtig, bis in die 5. Stelle hinterm Komma genau zu sein, sondern mal der Vorstellung zu begegnen, es handele sich beim Umgnag nur um Besuche beim entfernten Vater, der die Kids eigentlich gar nicht richtig kenne usw. usf.
Nein! Die Kinder leben beim Vater!!! Und das keinesfalls selten, mit voller wirtschaftlicher Last, was mich bezüglich des KU sehr nachdenklich stimmt.
Hintergrund meiner Überlegungen ist der Schutz der Familie, die der Vater mit seinen Kindern bildet. Dieses Zusammenleben ist keine Kleinigkeit. Das führt zwangsläufig zu der Frage, ob sich Mütter unter diesen Umständen alleinerziehend bezeichnen dürfen, ob fehlendes Sorgerecht eines solchermaßen mit seinen Kindern zusammenlebenden Vaters - schon rein praktisch - noch irgendwie begründbar ist.
beppo, laß es 20% sein oder gar 35% der täglichen Jahreszeit sein, das ändert nichts daran, daß wir mit unseren Kindern in einer eigenen Familie eine erhebliche Zeit des Jahres zusammenleben.
Mir ging es darum - zugegeben etwas provokant und angreifbar - einen anderen Blick auf die Dinge zu wagen; in unserem, im Sinne unserer Kinder.