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Rat bzgl. Unterhaltsforderung und Titulierung - Erfahrungsberichte
#9
Erwartete Einkommensänderungen können bei bestehenden Unterhaltstiteln erst berücksichtigt werden, wenn sie auch wirklich eintreten. Bei dir besteht noch keiner. Deshalb würde ich bereits bei der jetzigen Festsetzung ins Feld führen, dass es sich beim Einkommen der letzten Monate um eine aussergewöhnliche Einkommenssituation handelt. Die Düsseldorfer Tabelle ist schliesslich kein Gesetz, die Unterhaltsbeträge haben sich an der tatsächlichen Situation auszurichten.

Ein blosse Behauptung reicht aber nicht. Du solltest nachweisen, dass es eine Ausnahme ist. Projektlaufzeiten, Bescheinigungen von Vorgesetzten, Nachweise über früheres Einkommen das auch das zukünftige sein wird etc. Die Wahrscheinlichkeit ist klein, dass der Richter so etwas berücksichtigt, aber es kostet dich bloss Papier, es zu versuchen. Ein Anwalt (Anwaltspflicht, kotz) präsentiert das geeignet, wenn er mehr macht wie der Durchschnitt seines verrotteten, unehrenhaften Berufsstandes.

Zitat:Ich glaube es gibt hier im Forum viele, die einmal vor der gleichen Wahl standen und sich entweder für die eine oder andere Option entschieden haben.

Ja und oft war es mit einem finanziellen Zusammenbruch oder anderen einschneidenden Änderungen des Lebensweges verbunden. Das alles ist aber weniger schlimm, anhaltend schlimm bleibt der Verlust der Kinder. Mein Weg war Option 6 von hier, recht genau geschildert.

Wie du dich nun verhalten sollst? Bei Unterhaltsaufforderung den Betrag bei einem Notar titulieren, den du für richtig hälst, auch wenn er niedriger ist wie das, was aufgrund deines Einkommens der letzten 12 Monate verlangt werden könnte. Abwarten, was passiert, wenn du verklagt wirst einen Anwalt nehmen und mit obiger Argumentation Anträge schreiben lassen. Sehen, was dabei rauskommt.
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RE: Rat bzgl. Unterhaltsforderung und Titulierung - Erfahrungsberichte - von p__ - 18-04-2011, 10:00

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