21-04-2011, 14:34
(21-04-2011, 10:16)andy99000 schrieb: Wer jetzt das Sorgerecht beantragt, regelt automatisch die Umgangspflicht mit.wo steht das denn geschrieben?
Eine Pflicht zum Umgang besteht ohnehin.
Sie ist nicht durchsetzbar, weil erzwungene Umgänge von vornherein nicht dem Wohle das Kindes zeckdienlich sind.
Ibykus