24-05-2011, 11:38
Die KM entzieht Dir ja im Moment eindeutig Dein Recht auf Umgang mit Deinem Kind.
Du hast also auf jeden Fall das Recht, bzw. die Pflicht, beim Jugendamt zu fordern, dass man eine Untersuchung diesbezüglich anstellt. Du hast aber (noch) nicht das Recht auf Übermittlung von Kontaktdaten.
Du hast also auf jeden Fall das Recht, bzw. die Pflicht, beim Jugendamt zu fordern, dass man eine Untersuchung diesbezüglich anstellt. Du hast aber (noch) nicht das Recht auf Übermittlung von Kontaktdaten.