26-05-2011, 00:28
Onkel schrieb:Leider weis ich immer noch nicht was für Rechte mir zustehen oder anderst Ausgedrückt, was darf ich über mein Kind wissen?
p schrieb:Auskunftsrechte hast du im Verhältnis zur Mutter. Das ist aber bei einem 16jährigen ebenso witzlos wie das Umgangsrecht. Mit anderen Worten: Das Kind bestimmt und nicht die Mutter. Und das Kind kannst du zu nichts zwingen.
Die KM muss bei einem minderjährigen Kind Auskünfte geben über alle das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlichen Umstände - keine Begrenzung also auf schulische oder berufliche Belange.
Nur höchstpersönliche Angelegenheiten eines Heranwachsenden Kindes, in denen der Jugendliche allein entscheiden darf, sind dagegen nicht Auskunftsgegenstand (Palandt, Kommentar, § 1686 RdNr. 5 ff).
Der Brief sollte hinsichtlich der begehrten Auskünfte relativ konkret sein.
Denn im Falle der Verweigerung machen -mütterfreundliche Gerichte jedenfalls- schon mal Schwierigkeiten, wenn im Klagewege über Sachverhalte Auskünfte beantragt werden, zu denen die KM vorher nicht aufgefordert worden war Auskünfte zu erteilen.
Den Familiengerichten traue ich mittlerweile Einiges zu, was ich noch vor meiner Vaterschaft für unmöglich gehalten hatte ... !
Ibykus