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Beistandschaft Herabsetzung meiner Unterhaltspflicht
#2
Die 17jährige fällt sowieso bald in der Rangfolge nach hinten, wenn sie nicht auf eine allgemeinbildende Schule geht. Aber auch als privilegierte Volljährige wird die Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig. Auf diesem Wege wirst du die Einkommensverhältnisse der Mutter indirekt erfahren.

Sollten die wirklich sehr hoch liegen, kannst du dich getrost zurücklehnen und ein Gerichtsverfahren abwarten.

Die Differenz als Schulden ist ein alter Trick, auf den du natürlich nicht hereinfällst. Über die Höhe und Plausibilität deiner Unterhaltszahlungen kann ich nichts sagen, da ich die Zahlen deiner Einkommenssituation nicht kenne. Rechne selbst, die faq hilft dir dabei. Zahle bis zum Selbstbehalt, aber nicht darüber und warte ab, ob das Jugendamt mehr einklagt. Unterzeichne keinen Titel, der über das Datum der Volljährigkeit der 17jährigen hinausgeht.

Dass sie in Wirklichkeit bei ihrem Freund wohnt, würde nur etwas bringen wenn du das nachweisen kannst, sie dort angemeldet ist. Sicherlich wird dem widersprochen werden. Wie ist dein Verhältnis zu den Kindern, zur Tochter?
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RE: Beistandschaft Herabsetzung meiner Unterhaltspflicht - von p__ - 12-06-2011, 09:24

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