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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#27
Einklagen kann man alles.
Entscheiden tut aber immer noch ein Richter.
Und der kann machen was er will, solange er nicht zu deutlich gegen Gesetze verstößt oder die Ideologie der übergeordneten Dienststellen missachtet.

Wenn es in deinem Sprengel so in den Leidlinien steht, gibt es Grund zu der Hoffnung, dass das OLG das auch so meint.

Anderseits bist du natürlich oberhalb der Bemessungsgrenze sowieso ein reicher Schuft und dem werden 95% der deutschen Richter doch nicht dabei helfen, seiner armen Exfrau den wohlfeilen Unterhalt vorzuenthalten und damit womöglich noch ihre Kinder zu schädigen.

Insofern, freue dich, wenn es klappt aber baue nicht zu fest drauf.

Eine robuste Begründung, wie ein OLG-, oder sogar Volksgerichtshofurteil kenne ich nicht.
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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von beppo - 06-07-2011, 13:13

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