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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#31
(06-07-2011, 16:01)i-wahn schrieb: Kleinstaaterei! Keine verbindlichen Regeln für Niemanden - alles reine Willkür!

Hangel Dich mal hier durch:

„Insoweit der Anspruch des Kindes auf Erziehung von der Familie nicht erfüllt wird, tritt unbeschadet der Mitarbeit freiwilliger Tätigkeit öffentliche Fürsorge ein“, „Aufgabe des Jugendamtes ist es ferner, Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und gegebenenfalls zu schaffen …“

– Reichjugendwohlfahrtsgesetz: § 4 Abs. 1 RJWG
http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarit%C3%A4t

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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von blue - 06-07-2011, 23:04

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