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berufliche Einschränkungen - was nun?
#7
(17-07-2011, 16:58)Zausel schrieb: Macht es Sinn mit dem Jugendamt darüber zu sprechen?
Was würde dabei herauskommen?
Haben die für gesundheitliche Probleme wenigstens Verständnis?

a) Sinn hat es nicht, aber schaden kann es auch nicht
b) Vermutlich nichts
c) Nein.
Das Jugendamt versucht einfach, das Maximum rauszuholen, für jegliche Abänderungen nach unten musst du vor Gericht und klagen.

Wenn du einen Jobwechsel mit Verdienstverlusten machst und den Unterhalt senken willst, musst du äusserst ausgreifend beweisen, dass der alte Job für dich nicht mehr ausübbar war und ein neuen Job mit vergleichbarem Verdienst nicht zu finden war. Aber auch dann sehe ich deine Chancen vor Gericht bei deutlich unter 50%. Die Tricks mit dem SGB werden zwar immer wieder gerne gegeben, aber ich habe das in der Praxis noch nie wirklich funktionierend gesehen. In der Praxis haben solche Tricks viele Haken, z.B. darf auch in einer eventuellen neuen Bedarfsgemeinschaft des Pflichtigen keiner was verdienen. Als ALG 2 - Bezieher, auch wenn nur aufstockend gerätst du nur von einer Sklaverei in die andere.
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RE: berufliche Einschränkungen - was nun? - von Dzombo - 17-07-2011, 18:00
RE: berufliche Einschränkungen - was nun? - von p__ - 17-07-2011, 19:32
RE: berufliche Einschränkungen - was nun? - von Ibykus - 18-07-2011, 17:36
RE: berufliche Einschränkungen - was nun? - von Ibykus - 18-07-2011, 19:40
RE: berufliche Einschränkungen - was nun? - von Ibykus - 19-07-2011, 19:55
RE: berufliche Einschränkungen - was nun? - von Ibykus - 20-07-2011, 00:35

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