18-07-2011, 13:59
(18-07-2011, 13:24)Nappo schrieb: Ist denn der Widerspruch zu dem Protokoll von 2009 nicht ohnehin verfristet ?'p' meinte nicht "Widerspruch" sondern "Korrektur"!
Nach meiner Auffassung dürfte die ohnehin nach Eintritt der Rechtskraft problematisch sein.
Aber mittlerweile wissen wir ja auch einiges mehr, als Du uns in Deinem Eingangsposting ein bischen ungeordnet zur Verfügung gestellt hattest.
Dein 170ger Verfahren ist eine andere Sache, obwohl auch über die StPO hinaus z.T. von der Rechtsprechung auf die Vorschriften der ZPO verwiesen wird.
(Ich hab's mal irgendwo gelesen und müsste erst wieder suchen ...).
Aber ich stimme Dir zu: Gerade im Strafprozess ist es nicht einfach, diese Kuh wieder vom Eis zu bekommen. Obwohl .... Argumente gibt's schon, die dafür sprechen. Das beschreibt ja auch Bossi sehr schön in seinem Buch "Götter in schwarz".
Was soll ich Dir raten?
Auf die Motivation des Richters oder der Richterin habe ich immer mit penibler Genauigkeit reagiert um klar zu stellen, dass ich nun, nachdem mir sein Verhalten aufgefallen ist, erst recht auf Korrektheit bedacht bin.
Das macht Arbeit, die man vermeiden könnte.
Aber dann darf man sich im Nachhinein auch nicht beschweren, wenn die Gerichte einen Vater nicht mehr ernst nehmen und um des lieben Friedens Willen die KM zur Chefin über Sorge und Umgang machen.
Wobei ich gelegentlich falsch verstanden werde ist, dass ich es für kaum möglich halte, mit viel Strategie und Taktik "ein bischen" Unrecht beseitigen zu können.
Im Laufe der Streitereien ist es m.M. nach unvermeidbar, "Farbe zu bekennen". Die Helfer der KM machen es unerlässlich, dass wir mit "Breitseiten" reagieren um etwas zu erreichen oder zu verändern.
Kerzen anzuzünden (jetzt kein Affront gg die Befürworter!) können nur der eigenen Befindlichkeit helfen. Schlichtungsverfahren dann, wenn die KM den Vater des gemeinsamen Kindes auszugrenzen versucht, sind in 99% der Fälle vergebene Liebesmüh und bewirken einen Verlust gerade an der Ressource, die enorm wichtig ist: Zeit!
Problematisch ist es immer, auf angebotene Güteverhandlungen abweisend zu reagieren. Denn das nutzt die Gegenseite regelmäßig als Argument gegen den Vater.
Trotzdem: mit guter und sachlicher Begründung läßt sich auch eine Ablehnung vertreten.
Ich hab's gemacht. Und muss mir das bis dato vorhalten lassen.
(Bekomme damit aber auch immer wieder Gelegenheit, mich dazu "auslassen" zu können ).
Wie gesagt: es kostet Zeit und Nerven (und manchmal auch Geld).
(18-07-2011, 13:56)p schrieb: Mir wurde in allen Verfahren das Protokoll vom Richter vorgelesen. Ich dachte, das wäre gemäss § 162 ZPO generell Vorschrift.ich hab's dagegen noch nie erlebt.
Unter den Beschlüssen wird immer vermerkt: b.u.v. (beschlossen und verkündet) und l.d.u.g. (Laut diktiert und genehmigt); auf Vorlesen wurde verzichtet.
Viele Richter fragen zudem: Ich hab's ja laut diktiert - ist nochmaliges Vorlesen von nöten?
Da verzichtet man dann schon mal (besser oder besser nicht?) ....