18-07-2011, 22:43
Was nicht heißt, dass das stimmt.
Es kommt auf die Formulierung an.
Man kann zwar nicht verzichten, man kann den Pflichtigen aber vom KU freihalten und ihn selbst übernehmen.
Es kommt auf die Formulierung an.
Man kann zwar nicht verzichten, man kann den Pflichtigen aber vom KU freihalten und ihn selbst übernehmen.