25-07-2011, 18:48
(25-07-2011, 17:18)beppo schrieb: Das JA kann auch beurkunden, also titulieren und da der Titel ja gerade die Aufgabe hat, die Zwangsvollstreckung zu ermöglichen, ist der Nachsatz auch legitim.Der Zusatz der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung besagt, dass man nicht erst ein Gericht bemühen muss ...
Es gehört also auch rein, dass du dich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirfst.
Du kannst die JA-Vorlage ja mal hier rein stellen, und wir schauen drüber was korrigiert werden kann und sollte.
Auch die Beurkundung hat nicht unmittelbar etwas mit einem Titel zu tun.
Beurkunden läßt sich vieles.
Allerdings sind Unterhaltsurkunden der JÄ meines Wissens schon vollstreckungsfähige Titel.
Die drücken dem Gerichtsvollzieher das Schriftstück in die Hand und los geht das Abenteuer ...
(meine ich jedenfalls so aus dem Gedächtnis.)