24-08-2011, 23:20
Ohh Ohh...
Bliebe die 42-Jährige auf freiem Fuß, sei mit weiteren erheblichen Straftaten zu rechnen. Die Frau gelte deshalb als "Gefahr für die Allgemeinheit", so Richter Klaus Eckhardt im Urteil.
Gehe ich mal davon aus, dass Herr Eckhardt demnächst gaaanz viel Gegenwind zu erwarten hat.
Wie kann er nur?
Bliebe die 42-Jährige auf freiem Fuß, sei mit weiteren erheblichen Straftaten zu rechnen. Die Frau gelte deshalb als "Gefahr für die Allgemeinheit", so Richter Klaus Eckhardt im Urteil.
Gehe ich mal davon aus, dass Herr Eckhardt demnächst gaaanz viel Gegenwind zu erwarten hat.
Wie kann er nur?