(09-09-2011, 19:52)p schrieb: Och, jetzt lies es doch nochmal:Es ist uns auch nicht bekannt, ob es sich tatsächlich im sozialrechtlichen Sinne um eine "Aufstockung" handelt, oder Ostvater nur mal so spekuliert, weil er den Begriff mal irgendwo gehört hat.... oder zwischendrin mit Rechenbeispielen irgendwelcher (auch pseudoamtlicher) Computerprogramm, die nicht rechtsverbindlich sind, argumentiert
Ostvater: "die Arge stockt allerdings nochmals 300 € auf"
Es ist schlimm, wenn Väter ihre Erwägungen und Spekulationen über Bescheide, die sie nicht gesehen haben oder nicht vorlegen können, nacherzählen ..... typisches stille Post-Phänomen. Beratung bringt da gar nichts.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #