09-09-2011, 20:15
(09-09-2011, 19:51)sorglos schrieb:Genau das meinte ich.(09-09-2011, 14:13)Ostvater schrieb: In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, das mein Sohn Anspruch auf Berufausbildungsbeihilfe in Höhe von ca 300 € hat. Diese wird ja zusätzlich zu Lehrlingsgeld und KG gezahlt.Diese ist ebenso wie Kindergeld, Wohngeld, etc. bedarfsdeckend.