10-09-2011, 17:52
Zitat:Neue Infos zum "P-Konto"Wer´s brauchen kann.
Stand: August 2011
Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte "P-Konto") eingeführt. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2011 kann Pfändungsschutz weiterhin auch ohne P-Konto in Anspruch genommen werden. Da diese Möglichkeit ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr besteht, sollte bei einer drohenden oder bestehenden Pfändung die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto rechtzeitig vor dem 1. Januar 2012 bei der Bank bzw. Sparkasse beantragt werden. Quelle
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #