11-09-2011, 11:55
bio schrieb:Meine Frage(n) dazu.Diesen Antrag kannst Du alleine stellen.
1. Kann ich den Antrag alleine stellen?
2. Wäre es besser einen Anwalt hinzuzuziehen?
3. Gibt es Vordrucke für solche Anträge?
4. Welche Hinweise sollte ich bei der Antragsbegründung beachten?
Für eure Meinungen bin ich dankbar.
Bio
Auf die Inanspruchnahme eines RA kannst Du vvh getrost verzichten, weil dem Antrag meiner bescheidenen Meinung nach nicht stattgegeben werden wird.
1. kommst Du gg die Argumentation der KM zumindest in diesem Kindesalter nicht an
2. kannst Du schon froh sein, dass Dir bei einem zwei-jährigem Kind eine WE-Übernachtung eingeräumt wurde.
In diesem Alter ist es für Mütter noch relativ leicht, Übernachtungen beim umgangsberechtigten Vater zu verhindern.
Leider!
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