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Antwaltszwang in Unterhaltssachen
#19
Moin seeelig,

kein Problem, niemand haut hier einem auf den Deckel. Schon gar nicht wenn Du nicht alle Details kennst. (nur sollte man das ganze nicht ins lächerliche ziehen, dann gibts auf den Deckel Wink)

Ich habe einen tägl. Arbeitsweg von 86 km einfache Strecke. Daher berufsbedingte Aufwendungen i.H.v. 788,-€ auch angerechnet bekommen. Das hat nichts mit armrechnen zu tun.

Mein Einkommen, bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen usw. abzüglich den geforderten 334,-€ Unterhalt, liegt dann weit unter dem SB. Wie ich dann jeden Tag auf Arbeit komme interessiert keine Sau, genausowenig wovon man leben soll.

Nimmt man dann das wenige was verbleibt und fährt noch mal 161 km 8 x im Monat um sein Kind zu holen bzw. zu bringen, verbleibt nicht einmal ne Kugel Eis die ich meinem Kind spendieren könnte.

Also erst fragen, dann urteilen, soviel zu Deiner Lebenspraxis.

Gruß
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RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Ibykus - 14-09-2011, 19:39
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 14-09-2011, 20:57
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von blue - 14-09-2011, 23:00
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:28
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:44
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Zahlemann - 15-09-2011, 10:05

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