Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts
#14
Ich kenne mich mit der Rechtslage bei Behinderten nicht so aus aber solange seine Bedürftigkeit nicht lückenlos belegt ist, gibt es nichts.
Und wenn der Landschaftsverband für ihn zahlt, ist er nicht bedürftig.

Ich würde der SackRAtte schreiben, dass eine Bedürftigkeit deines Sohnes nicht erkennbar ist.
Mehr nicht, denn du willst ihm ja keine Hilfestellung geben, die Lücken zu schließen.
Einen eigenen RA würde ich auch frühestens dazu holen, wenn eine Klage vom Gericht kommt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts - von beppo - 10-12-2011, 19:24

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kind ab 18 Jahre Aufstieg 6 1.725 19-09-2022, 14:46
Letzter Beitrag: p__
  Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? Manni 8 2.300 27-04-2022, 13:42
Letzter Beitrag: p__
  5 Jahre Beziehung - Kind geplant - wie vorbereiten (ich viel Vermögen / sie keines)? Rat 11 2.944 12-03-2022, 10:11
Letzter Beitrag: Nachtwanderer
  Kind 18 Jahre, Krankenversicherung ? paule 5 1.548 04-12-2021, 23:02
Letzter Beitrag: Michael Meiser

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste