18-12-2011, 16:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-12-2011, 16:30 von Camper1955.)
(18-12-2011, 16:06)c schrieb: Also, meines Wissen nach wird alles was die KM überobligatorisch verdient zu 50% angerechnet.
Das ist doch der vollkommen falsche Ansatz.
Nicht auf Ex schauen, sondern auf den Unterhaltspflichtigen selbst.
Woher die Ex dann ihre Einnahmen hat ist für den Unterhaltspflichtigen vollkommen egal.
Und ich muss gewiss nicht in einer Müllkippe hausen, damit Ex kein (ergänzendes oder komplettes) ALG II braucht.
lg
Camper
(18-12-2011, 16:10)p schrieb: Die Anwälte entscheiden gar nichts. Die Anwälte fordern
Die Anwälte fordern nur außergerichtlich. Gerichtlich wird beantragt.
Und Deine zwei Beispiele.
Dann können sie ja auch gleich sagen, schlaf unter der Isarbrücke, da kostet es gar nichts.
Als Vollzeitberufstätiger mit 1750 € Netto kann von mir niemand verlangen, dass ich auf 23 qm Hause.
Ebensowenig, dass ich mein Bad mit anderen als mit meinen Familienmitgliedern teile. Ich bin doch nicht im Knast.
Ich glaube, jeder nur halbwegs Vernünftige Anwalt könnte das auch in Juristendeutsch übersetzen.
Besinnt Euch auf Euer Wohl und lasst das Wohl der Ex außen vor.
Die hat sich selbst um ihr Wohl zu kümmern.
Auch Urlaub kann man absetzen, wie ihr inzwischen sicher gelernt habt, auch wenn es noch so unwahrscheinlich klingt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.