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Kann ab Januar wirklich auch ALG II gepfändet werden....
#18
blue schrieb:Meines Erachtens geht es doch um einen gewissen Automatismus beim Thema P-Konto. Klar konnte man vorher auch schon Anträge stellen, schreibt ja auch keiner was dagegen. Jedoch ist die Sache mit der Pfänderei für den Schuldner durch das P-Konto erleichtert. Oder aus welchen Gründen wurde das Ding Deiner Meinung nach erfunden?
so sehe ich das auch!
(Aber das ist ja -leider- nicht die Essenz des Diskussionsstandes in diesem Thread)

Und was die "Belehrung" durch die StA angeht, da wollen wir mal nicht zu vorlaut sein Wink
Die haben mit Pfändung ja nix zu schaffen. Und wenn ich auf den Wissensstand der Amtsanwälte abstelle -gerade, was die ZPO, aber auch das BGB angeht- komme ich zu dem Ergebnis, lieber den hier vertretenen Rechtsansichten zu trauen, als deren Big Grin

Mir stehen sowieso schon wieder die Haare zu Berge.
Gerade erhalte ich von der Deutschen Post einen Erklärungsvordruch, wonach ich auf Antrag des FamGerichts Tecklenburg bestätigen soll, eine Sendung (per Zustellungsurkunde/ Rückschein) erhalten zu haben.
Das Schriftstück ist nur mit dem Aktenzeichen bezeichnet. Unter diesem Aktenzeichen habe ich in den letzen Wochen und Tagen laufend Post erhalten (es geht um die Verfahrenskosten zum Sorgerechtsstreit - sie drohen mit Zwangsvollstreckung). Nun wird in dem ganzen Hin und Her noch die Post einbezogen.
Ich habe die Erklärung unter dem Vorbehalt einer nachträgichen Konkretisierung des Schriftstücks durch den Adressanten abgegeben.

Mal sehen, in welches Durcheinander sie sich noch verstricken wollen, bis sie kapieren, dass sie von mir nicht kriegen!

Kopfschüttel²


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RE: Kann ab Januar wirklich auch ALG II gepfändet werden.... - von Ibykus - 23-12-2011, 16:32

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