11-02-2009, 02:33
Werte Freunde,
ich habe einen Sohn mit 8 Jahren. Dieser trägt den Namen der Kindesmutter. Nun heiratet die Kindsmutter. Sie möchte dem Sohn auch den Nachnamen des neuen Mannes, dem Stiefvater geben. Daher ist - ich bin ziemlich überrascht - sogar die Zustimmung des leiblichen Vaters nötig.
Sollte tatsächlich das Motto "Wer zahlt, der bestimmt zumindest mit" zumindest im Namensrecht gelten?
Ich bin nicht sorgeberechtigt. Das Standesamt fordert mich auf vorzusprechen und doch bitte zu unterschreiben. Dort werde ich plötzlich als Kindsvater angeredet, während in der Steuerlichen Lebensbescheinigung nur steht, daß ich " im 1. Grad mit meinem Kind verwandt bin".
Im Gegensatz zum Deutschen Staat, der inklusive Kindergeld einem Kind gerademal 211 Euro zugesteht (laut Urteil verfassungswidrig), leiste ich, obwohl ich keine Solidargemeinschaft habe, die mich unterstützt, für mein Kind 240 Zahlbetrag+ 164 Euro Kindergeld, was einem Endbetrag von 404 Euro entspricht. Somit hat mein Kind fast das doppelte zur Verfügung, was der Staat zahlt, falls es keinen leiblichen Dukatenesel gäbe. Umgangsrecht kann ich zum Glück regelmäßig wahrnehmen. Durch meine Regelmäßige Zahlung konnte ich bislang Streit wegen Umgang und Zahlungshöhe vermeiden, es gibt also keinerlei Titel. Der Stiefvater ist nicht bereit, auch nur einen Cent für das Kind auszugeben, soll aber seinen Namen tragen. So musste ich mein Kind anmelden bei meiner gesetzlichen Krankenkasse, weil der Stiefvater nicht einen geringen Krankenkassenbeitrag zahlen wollte.
Wie stehen die Chancen der Kindsmutter die Namensänderung durchzusetzen ?
Falls es für Sie relativ einfach wäre, entstehen ihr dann wenigstens die Kosten für den Unsinn ?
Und da mein Kind leider den Geburtsnamen der Kindsmutter trägt, schämelt das die Chancen ?
Ich sehe es so, daß der Mädchenfamilienname der Mutter schön ist, und dass mein Kind kein Problem damit haben wird, so zu heissen, wie die Kindsmutter früher, und daß das Kind nicht den Namen eines sog. "Stiefvaters" bekommt.
Eine Adoption lehnt die Kindsmutter ab wegen der Unterhaltsrente von mir. Wichtig ist mir, daß das Kind, wenn es älter wird, auf Mutter und Stiefpa weniger hört, sondern sich für den wahren Pa interessiert. Denn wer will schon in einer Wohnung quasi eingesperrt sein, wo man dem Kind nur ne Playstation in die Hand drückt ?
ich habe einen Sohn mit 8 Jahren. Dieser trägt den Namen der Kindesmutter. Nun heiratet die Kindsmutter. Sie möchte dem Sohn auch den Nachnamen des neuen Mannes, dem Stiefvater geben. Daher ist - ich bin ziemlich überrascht - sogar die Zustimmung des leiblichen Vaters nötig.
Sollte tatsächlich das Motto "Wer zahlt, der bestimmt zumindest mit" zumindest im Namensrecht gelten?
Ich bin nicht sorgeberechtigt. Das Standesamt fordert mich auf vorzusprechen und doch bitte zu unterschreiben. Dort werde ich plötzlich als Kindsvater angeredet, während in der Steuerlichen Lebensbescheinigung nur steht, daß ich " im 1. Grad mit meinem Kind verwandt bin".
Im Gegensatz zum Deutschen Staat, der inklusive Kindergeld einem Kind gerademal 211 Euro zugesteht (laut Urteil verfassungswidrig), leiste ich, obwohl ich keine Solidargemeinschaft habe, die mich unterstützt, für mein Kind 240 Zahlbetrag+ 164 Euro Kindergeld, was einem Endbetrag von 404 Euro entspricht. Somit hat mein Kind fast das doppelte zur Verfügung, was der Staat zahlt, falls es keinen leiblichen Dukatenesel gäbe. Umgangsrecht kann ich zum Glück regelmäßig wahrnehmen. Durch meine Regelmäßige Zahlung konnte ich bislang Streit wegen Umgang und Zahlungshöhe vermeiden, es gibt also keinerlei Titel. Der Stiefvater ist nicht bereit, auch nur einen Cent für das Kind auszugeben, soll aber seinen Namen tragen. So musste ich mein Kind anmelden bei meiner gesetzlichen Krankenkasse, weil der Stiefvater nicht einen geringen Krankenkassenbeitrag zahlen wollte.
Wie stehen die Chancen der Kindsmutter die Namensänderung durchzusetzen ?
Falls es für Sie relativ einfach wäre, entstehen ihr dann wenigstens die Kosten für den Unsinn ?
Und da mein Kind leider den Geburtsnamen der Kindsmutter trägt, schämelt das die Chancen ?
Ich sehe es so, daß der Mädchenfamilienname der Mutter schön ist, und dass mein Kind kein Problem damit haben wird, so zu heissen, wie die Kindsmutter früher, und daß das Kind nicht den Namen eines sog. "Stiefvaters" bekommt.
Eine Adoption lehnt die Kindsmutter ab wegen der Unterhaltsrente von mir. Wichtig ist mir, daß das Kind, wenn es älter wird, auf Mutter und Stiefpa weniger hört, sondern sich für den wahren Pa interessiert. Denn wer will schon in einer Wohnung quasi eingesperrt sein, wo man dem Kind nur ne Playstation in die Hand drückt ?