15-02-2012, 23:05
Ok, da war mein Fehler. Da hier allerdings nur die Verwaltungskosten einer Beistandschaft dargelegt sind, müßte weiter "gesponnen" werden. Gerichts.- Anwaltskosten, Kosten der Nichtvollstrecker,....etc.. Wieviele Vollstreckungen laufen ins Leere...