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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#46
Hi Camper,
ich finde es gut, wie auch Du Dich hier reinkniest.

Der Anspruch auf Berücksichtigung der Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts begründet sich auf § 21 Abs. 6 SGB II Mehrbedarf. Sie werden rechnerisch dem Bedarf zugeordnet.

Die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sind den Absetzbeträgen nach § 11b SGB II zugeordnet. Der Grundfreibetrag von 100€ enthält dazu und zu anderen Positionen mW Pauschalbeträge.

Vielleicht magst Du mal recherchieren, ob, in welcher Höhe und wie die Kosten zu diesen Positionen berücksichtigt werden. Dann könnte auch zuverlässiger gesagt werden, ob Deine Fahrtkosten zur Arbeit vom Grundfreibetrag(SGB II) abgedeckt sind oder nicht.
MW ist es so, daß erst eine höhere Summe nachgewiesener Kosten aller dieser Positionen(des Grundfreibetrages) eine Berücksichtigung über die 100 € hinaus erlaubt.
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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Skipper - 28-02-2012, 14:18

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