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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#15
(16-03-2012, 17:44)masku schrieb: Wir haben diesen Fragebogen diesem Schreiben nochmals beigefügt mit der Bitte, diesen vollständig auszufüllen und unterschrieben an uns zurück zu senden. Wir dürfen Sie bitten, mit Ihrer Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten zu bestätigrn.
Gemäß § 1605 BGB sind Sie echtlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen.

Seit fast 6 Jahren bittet mich mein Jugendamt auch darum, aber ich konnte dieser Bitte bisher nicht folgen. Ich habe solche Forderungen stets überlesen und bin darauf nicht eingegangen. Im Moment kriege ich überhaupt keine Post mehr.

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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von Leutnant Dino - 16-03-2012, 19:30
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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