Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ?
#8
Da ich Stufe 2 der DDT aus meinem Hauptjob bezahlen kann,
wurde mein Nebenjob nicht mit eingerechnet.
Wäre er eingerechnet worden, wäre ich in Stufe 3 gelandet.
Deshalb hat es mich auch gewundert, dass es nicht angerechnet wurde.
Musste aber auch knallhart argumentieren und habe in jedem Brief die oben genannten zeilen geschrieben. Wahrscheinlich wurden die Feministinnen müde es immer und immer wieder zu lesen.

Ich habe natürlich den Nebenjob angegeben, wurde aber wie gesagt nach etlichen Briefen mit immer derselben Formulierung NICHT ANGERECHNET.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ? - von masku - 23-03-2012, 14:57

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste