30-03-2012, 17:51
I.
Fraglich ist nämlich, welchen Unterhalt Du zu leisten hast:
den gesetzlichen oder den vertraglich vereinbarten?
Aber auch der vertraglich vereinbarte Unterhalt ist problematisch.
Zu Deinem Vorteil könnte man der Gläubigerseite vorhalten, dass sie das Angebot Deiner RAin konkludent angenommen hatte, in dem sie (die Ggseite) die angebotene und erbrachte Leistung über einen längeren Zeitraum entgegen genommen hat und insoweit Erfüllung eingetreten ist.
Dir aus diesem Verhalten eine schuldhafte und gröbliche Verletzung der Auflagen vorzuwerfen, dürfte nicht einfach werden.
Allerdings hat das Gericht Dir auch auferlegt, Bewerbungen nachzuweisen.
II.
Das Verhalten des Richters im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde überprüfen zu lassen war richtig. Auch dann, wenn sein Verhalten nicht beweisbar ist.
Wir müssen (sollten jedenfalls) immer auch davon ausgehen, dass dieser Richter auch anderen Unterhaltsschuldnern in gleicher oder ähnlicher Weise Unrecht antut und der Eine oder Andere dieses der Dienstaufsicht mitteilt
Dann muss ein Dienstvorgesetzter daraus Konsequenzen ziehen und die abwehrenden Einlassungen des Richters hinsichtlich der Glaubwürdigkeit hinterfragen.
Amtsgericht Westerburg schrieb:2) Der Angeklagte hat nach besten Kräften laufenden und rückständigen Unterhalt zu leisten.das ist ein bischen ungenau und könnte insoweit einer Invollzugsetzung der Strafe wegen Verstoß der Weisungen entgegen stehen.
Fraglich ist nämlich, welchen Unterhalt Du zu leisten hast:
den gesetzlichen oder den vertraglich vereinbarten?
Aber auch der vertraglich vereinbarte Unterhalt ist problematisch.
Zu Deinem Vorteil könnte man der Gläubigerseite vorhalten, dass sie das Angebot Deiner RAin konkludent angenommen hatte, in dem sie (die Ggseite) die angebotene und erbrachte Leistung über einen längeren Zeitraum entgegen genommen hat und insoweit Erfüllung eingetreten ist.
Dir aus diesem Verhalten eine schuldhafte und gröbliche Verletzung der Auflagen vorzuwerfen, dürfte nicht einfach werden.
Allerdings hat das Gericht Dir auch auferlegt, Bewerbungen nachzuweisen.
Zitat:Auf individuelle Anforderung des Gerichts hat er seine Bemühungen dazu zu belegen.Dazu lese ich nichts von Dir.
Monatlich werden mindestens 10 ernsthafte Bewerbungen erwartet.
Hat er binnen 3 Monaten keine entsprechende Arbeit gefunden, hat er monatlich 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
II.
Das Verhalten des Richters im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde überprüfen zu lassen war richtig. Auch dann, wenn sein Verhalten nicht beweisbar ist.
Wir müssen (sollten jedenfalls) immer auch davon ausgehen, dass dieser Richter auch anderen Unterhaltsschuldnern in gleicher oder ähnlicher Weise Unrecht antut und der Eine oder Andere dieses der Dienstaufsicht mitteilt
Dann muss ein Dienstvorgesetzter daraus Konsequenzen ziehen und die abwehrenden Einlassungen des Richters hinsichtlich der Glaubwürdigkeit hinterfragen.