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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#23
Erscheint mir auch etwas widersprüchlich.

Einerseits ist Befristung nur bis 18 unzulässig, andererseits wird Befristung auf 2 Jahre anempfohlen.

Ich denke, am Ende sollte ein Titel stehen, der
- beim JC die Verrechnung mit dem Einkommen ermöglicht, der
- möglichst wenig angreifbar ist, aber auch
- ein Maximun an Reaktionsmöglichkeiten auf sich ändernde Bedingungen zuläßt, ohne daß auf Abänderung geklagt werden muß.

Eine Optimierungsaufgabe, die gute Kenntnis der Gestaltungsmöglichkeiten und Risikken der Titulierung erfordert.
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Skipper - 13-05-2012, 14:24

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