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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#40
'Soll sie doch...' und 'Mal schauen' ist gut.Wink

Ziel ist -oder war- doch, durch Titulierung den KU in einem Antrag auf Aufstockung geltend machen zu können.

Es geht hier, über die ohnehin bestehende Bedürftigkeit hinaus (ca. 100 €), immerhin um weitere monatliche 200 € haben oder nicht haben - abhängig vom Titel (und korrekter 'unverklemmter' Berechnung des JC Tongue).

Paßt der begrenzte Titel irgendeinem nicht und es wird geklagt, dann kommt mW ein nicht unerhebliches Kostenrisiko hinzu - und die Elternbeziehung wird dadurch vermutlich auch nicht gerade besser.

In Berlin mögen Ämter und Gerichte väterfreundlich gestimmt sein, wie von sorglos zu erfahren ist, in diesem Fall ist das offenbar nicht so.
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Skipper - 16-05-2012, 17:36

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