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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#44
(16-05-2012, 16:05)p schrieb: Wenn Ärger droht, eine kurze schriftliche Erklärung verfassen, in der steht dass du am X.X.XXXX um XX Uhr zur Titelunterzeichnung angetreten bist und sich die Beiständin mehrfach weigerte, eine Titulierung vorzunehmen, weil sie sich weigerte den Titelvordruck nach deinem Befristungsverlangen anzupassen und auch eine Kopie des Vordrucks verweigert.

Wenn sie das nicht unterzeichnet, dies ebenfalls vermerken, mit ihrem vollem Namen, Dienstbezeichnung und Zimmernummer.
die ist jetzt im Urlaub.
das die jetzt sofort klagen könnten macht mir schon ein bischen Angst.
Die Beiständin hat ja nicht abgelehnt 2 Jahre zu titulieren sondern eindringlich davor gewarnt und das der neue Beistand jetzt angeschrieben wird hab ich ja sozusagen auf Empfehlung von ihr gemacht.
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Absurdistan - 16-05-2012, 20:51

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