01-06-2012, 10:46
Hallo Camper,
Warum schreibt Sachbearbeiter vom Landesamt für Finanzen über die Unterhaltsvorschusschulden für den Zeitraum März 2010 bis Februar 2012" Zur Vermeidung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens empfehle ich Ihnen dringend, keine Rechtmittel gegen den Mahnbescheid und den sich anschließenden Vollstreckungsbescheid einzulegen. Der beantragte Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid dient vorerst nur der Sicherung der Forderung."
(01-06-2012, 10:32)Camper1955 schrieb: Dazu brauchst du aberDann ist es doch nicht so eindeutig dass der Unterhaltsvorschuss bei Leistungsunfähigkeit nicht zurückgezahlt werden muss.
1.) sehr viel Geduld
2.) einen sehr guten Anwalt.
Warum schreibt Sachbearbeiter vom Landesamt für Finanzen über die Unterhaltsvorschusschulden für den Zeitraum März 2010 bis Februar 2012" Zur Vermeidung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens empfehle ich Ihnen dringend, keine Rechtmittel gegen den Mahnbescheid und den sich anschließenden Vollstreckungsbescheid einzulegen. Der beantragte Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid dient vorerst nur der Sicherung der Forderung."