Nappo,
ein Beschluß ist nicht in jedem Fall gut, weil er durch Beschwerde angreifbar ist.
Gegen einen Vergleich kann mW nur schwer Beschwerde eingelegt werden, er ist aber ebenfalls vollstreckbar.
Außerdem macht ein Vergleich dem Anwalt wegen Zusatzgebühr mehr Freude und dokumentiert Einigung und Einigkeit der Eltern...
ein Beschluß ist nicht in jedem Fall gut, weil er durch Beschwerde angreifbar ist.
Gegen einen Vergleich kann mW nur schwer Beschwerde eingelegt werden, er ist aber ebenfalls vollstreckbar.
Außerdem macht ein Vergleich dem Anwalt wegen Zusatzgebühr mehr Freude und dokumentiert Einigung und Einigkeit der Eltern...
(03-06-2012, 12:14)Dzombo schrieb: @Jessy...... und DU, Dzombo, magst mal die Argumente GEGEN betreuten Umgang nennen.
Benenne doch mal aus deiner Sicht die Gründe, die in @Nappo seinem Fall für begleiteten Umgang sprechen würden.