08-06-2012, 08:35
(07-06-2012, 23:03)sorglos schrieb: Wirst um Klage nicht rumkommen. Hoffentlich ist Klagefrist nicht mittlerweile abgelaufen.
Mir wäre es ohne Gerichtsverfahren lieber, weil KM möglichweise mit ins Boot kommt. Das wäre wie Pest mit Cholera austreiben. Bezgl. der Vorschußzahlung handelt es sich um einen neuen Antrag. Hier habe ich 4 Wochen Zeit zum Widerspruch.
(07-06-2012, 23:03)sorglos schrieb: Zugleich würde ich mir in dem Fall ab sofort entweder von der Kimu stets bei jede Übergabe eine "Umgangsbestätigung" geben lassen (kann auch Liste sein) oder Eine solche Liste durch anderen Zeugen (Nachbarn, Bekannten, etc.) bestätigen lassen, dass die Kids jeweils bei dir waren.
KM will für Ihre Autogramme Geld oder andere Zugeständnisse sehen. Das ist ein No-go. Ich möchte niemand anderes "nötigen" müssen, für etwas zu unterschreiben, was im Fall der Fälle weitreichende Folgen haben kann.
(07-06-2012, 23:03)sorglos schrieb: Die eidesstattliche Erklärung für die Zukunft ist Unsinn, überdies gefährlich, weil das "Eintreten des zukünftigen Umgangs" nicht nur von deinem Verhalten abhängig ist.
Ich halte die Forderung einer "EV für die Zukunft" für grob rechtswidrig.
Das sehe ich auch so, aber evtl. ist das gar nicht zwingend genau so gemeint, es liest sich allerdings auf den ersten Blick so. Das kläre ich zwischenzeitlich in einem persönlichen Gespräch.