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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#61
Nein Abs.
Ich habe nicht gesagt, daß von Dir BU verlangt, nach Deinem bereinigten Netto gegriffen wird im Sinne einer Feststellung.

Ich habe nur die Befürchtung geäußert, daß dieser Zugriff zu Lasten der Differenz gehen könnte, die den Aufstocker durch die Freibeträge vom nackten H4ler unterscheidet.

Mir ist dazu noch keine Rechtsprechung bekannt. Vielleicht ist die Sorglos-Truppe in Berlin vom Informationsstand her weiter.
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Skipper - 26-06-2012, 11:10

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