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Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt
#23
(28-06-2012, 19:47)Pogo schrieb: Aber warum Festbetrag wird wohl noch ein Rätsel bleiben.
Ein Rätsel, dessen Lösung eigentlich keine Relevanz für dich hat.

Ich denke, so kann man titulieren, zumal nächstes (und übernächstes) Jahr die KU-sätze eh steigen mit der Erhöhung des steuerfreien Existenzminimuns und damit auch des Kinderbetrages.

Abklären solltest du jetzt die Haltung deines Jobcenters. Ergo solltest du die über den Schriftwechsel mit JA informieren und mitteilen, dass du titulierst, wenn sie bis ... [Termin] nichts gegenteiliges äußern.

Zu der Ober-Kanaille von Benkeldingens ist nur zu sagen: Wir haben mit dessen Argumenten gegen das Jobcenter argumentiert - aber inhaltlich ist das purer Moralunsinn, was der verbreitet. Es gibt keine Verpflichtung zur Aufstockung (die er herbeiphantastiert). Die Aufstockung ist eher eine Möglichkeit den Unterhaltsdruck zu kanalisieren und zu neutralisieren. Falls das JA damit zufrieden ist, wird das JC auch sagen, dass du jetzt nicht mehr titulieren darfst, weil das JA eine konkretisierende Betimmung des Umfangs deiner gesetzlichen Unterhaltspflicht damit getroffen hat. Das JA wird sich mit seinem Angebot denken: Wenn einmal überhaupt ein Titel besteht, ist ein (gerichtliches) Abänderungsverlangen leichter, z.B. wegen Wesentlichkeitsgrenze. Mit diesem Risiko musst du leben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt - von blue - 28-06-2012, 15:00
RE: Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt - von blue - 28-06-2012, 20:40
RE: Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt - von sorglos - 28-06-2012, 20:40

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