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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
Hallo beppo,

es stimmt, dass es beim Volljährigenunterhalt kein fiktives Einkommen gibt.

In meinem Fall handelt es sich aber um ein priviligiertes Kind
in der Schulausbildung.
Dann wird (kann) Einkommen fiktiv angerechnet.

Dann sehe ich für mich eine realistische Chance das der KM das Einkommen
fiktiv angerechnet wird bei 20%, mehr nicht.
Wäre ich eine Mutter, ständen meine Chancen bei 120%.

Im Übrigen ist der Schlussfolgerung am Ende des Beitags von familienmensch
nichts hinzuzufügen.

Gruß
masku
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von masku - 04-07-2012, 10:44

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