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Gibt es Geschlechterdiskriminierung bei Hartz IV?
#5
(26-07-2012, 15:31)sorglos schrieb: Keine Überraschung. Das kann nur absolut bestätigt werden und findet sich bereits in der Bescheidungspraxis:

Gerade gestern habe ich von jemand einen unfassbaren Bescheid für einen Dreimonatszeitraum von sage und schreibe 75 Seiten erhalten. Krönenderweise ist der auch noch vorläufig....

Oder: Trotz Vorlage von ABR-Beschluss und eines dezidierten Schreibens des Jugendamtes behauptet Jobcenter, dass der Aufenthalt der Kinder im väterlichen Haushalt nicht nachgewiesen sei und verweigert Leistungen.

Da muß ich mal eine Bresche für mein JC schlagen. Um in einem möglichen Verfahren vor dem SG keine Angriffsfläche zu bieten, habe ich dem JC warheitsgemäß mitgeteilt, das der Umgang wegen der Wohnsituation "auf der Straße" stattfindet und wir selten auf 12 Stunden am Tag kommen.
Trotzdem haben sie alle Umgangstage voll anerkannt und in einer Mitteilung auf die Umstände Rücksicht genommen.

Allerdings verrechnen sie ja nun seit Ende Juni ohne Rechtsmittelfähigen Bescheid das Sozialgeld mit meinen Unterhaltszahlungen. Ich habe pro Forma Widerspruch eingelegt. Zuletzt hat auch das SG Mainz entschieden, daß z. B. auch Unterhaltsvorschuß nicht anzurechnen ist, wenn er der temporären Bedarfsgemeinschaft nicht zufliesst. Das muß folglich auch für
selbstgezahlten Unterhalt gelten. Aber mit der Situation bin ich ja auch nicht alleine.Dodgy
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RE: Gibt es Geschlechterdiskriminierung bei Hartz IV? - von Sixteen Tons - 26-07-2012, 16:16
RE: Gibt es Geschlechterdiskriminierung bei Hartz IV? - von DerGedanke - 04-08-2012, 17:01
Männer häufiger sanktioniert als Frauen - von Kasimir - 02-08-2012, 10:30

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