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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#50
beppo schrieb:Soll dich aber nicht abhalten, gerichtliche Sanktionen zu beantragen.
Und die Aufnahme dieses Passus.
Bei "Altregelungen" (also solche, die VOR Inkrafttreten des FamFG beschlossen wurden) kann man Folgendes schreiben:

http://www.väterwiderstand.de/index.php?...&Itemid=34

Dann wird das Gericht entsprechend des unter 2. hilfsweise gestellten Antrags die Vollstreckungsklausel aufnehmen (und der gegnerische Anwalt wird beschämt -aber vollmundig- das Gleiche beantragen).
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Ibykus - 08-08-2012, 18:56

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