08-08-2012, 18:56
beppo schrieb:Soll dich aber nicht abhalten, gerichtliche Sanktionen zu beantragen.Bei "Altregelungen" (also solche, die VOR Inkrafttreten des FamFG beschlossen wurden) kann man Folgendes schreiben:
Und die Aufnahme dieses Passus.
http://www.väterwiderstand.de/index.php?...&Itemid=34
Dann wird das Gericht entsprechend des unter 2. hilfsweise gestellten Antrags die Vollstreckungsklausel aufnehmen (und der gegnerische Anwalt wird beschämt -aber vollmundig- das Gleiche beantragen).