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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#67
Altschulden jünger als ein Jahr hätten das Risiko erhöht, doch wieder gepfändet zu werden. Wenn das nicht versucht wurde, gibt es noch die Möglichkeit der Verwirkung. Es kann also durchaus passieren, dass eine Insolvenz gar nicht nötig wird.
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von p__ - 15-08-2012, 12:43

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