10-03-2009, 12:08
Das bedeutet in Konsequenz, dass ein Berechtigter nach 20 Jahren kommen kann, weil er dann von der Mutter erfahren hat, wer sein Erzeuger ist, und kann Unterhalt ab Geburt rückwirkend geltend machen???
Neeee, glaube ich jetzt nicht.
Neeee, glaube ich jetzt nicht.