Danke für die vielen Beiträge. Die "Ich-Form" werden wir rausnehmen, auch den Satz bzgl. der beiden Umgänge abändern.
Ehrlich gesagt würde ich den Text auch gerne kürzen, weiß aber selbst nicht, wie und wo ich die Begründung für die Ablehnung kürzer halten sollte.
Was würdet ihr als "Unterstellungen" ansehen (ich war nämlich eigentlich sehr bemüht, mich ausschließlich an die Fakten zu halten)?
Den dritten Absatz habe ich im Übrigen so ähnlich in einer Urteilsbegründung einer VKH-Ablehnung gelesen.
@ karlma - Natürlich ist eine Klärung außergerichtlich nicht möglich. Aber für die Verhandlung braucht die KM keine Anwältin. Und die Antragskosten mussten sowieso wir bei Einreichung bezahlen.
@ sorglos - zu 2. liegt das Problem vor, dass die KM sich selbst als bedürftig darstellt. Das Wohneigentum gehört offiziell ihrem LG, auch wenn sie überall damit prahlt. Und ihr tatsächlich nachzuweisen, dass sie nicht bedürftig ist, ist daher kaum möglich.
Ehrlich gesagt würde ich den Text auch gerne kürzen, weiß aber selbst nicht, wie und wo ich die Begründung für die Ablehnung kürzer halten sollte.
Was würdet ihr als "Unterstellungen" ansehen (ich war nämlich eigentlich sehr bemüht, mich ausschließlich an die Fakten zu halten)?
Den dritten Absatz habe ich im Übrigen so ähnlich in einer Urteilsbegründung einer VKH-Ablehnung gelesen.
@ karlma - Natürlich ist eine Klärung außergerichtlich nicht möglich. Aber für die Verhandlung braucht die KM keine Anwältin. Und die Antragskosten mussten sowieso wir bei Einreichung bezahlen.
@ sorglos - zu 2. liegt das Problem vor, dass die KM sich selbst als bedürftig darstellt. Das Wohneigentum gehört offiziell ihrem LG, auch wenn sie überall damit prahlt. Und ihr tatsächlich nachzuweisen, dass sie nicht bedürftig ist, ist daher kaum möglich.