15-09-2012, 08:03
(14-09-2012, 19:00)Skipper schrieb: Moin Web.schick das doch bitte nach einmal durch Deine Rechenmühle, skipper.
So sieht 's aus in Deinem Haus...
....
Ergebnis:
2720 € Zufluß (Einkommen + 'Aufstockung')
-360 € Warmmiete
-60 € Strom
-559 € KU
-100 € Fahrtkosten
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1641 € zum Leben für 5 Personen, KU und Miete bereits bezahlt!!!
(Rundungsfehler möglich)
1. wenn auf Haushalt 'webmin' zugeschnitten, dann bleiben 1641 € für drei Personen und der Unterhaltsgläubiger klatscht in die Hände
2. unterstellst Du einen 5-Personenhaushalt (was für webmin aber nicht zutrifft) dann bleibt jedem Einzelnen weniger als das sozialrechtliche Minimum.
3. der Verdienst W2 sollte auch nicht mit einfließen, denn W2 hat nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun - allenfalls was die Haushaltsersparnis angeht.
W2 ist auch nicht auskunftspflichtig. Es geht nicht um ihr Kind!
Läßt sich das nicht auch ein wenig schuldnerfreundlicher darstellen?