Moin.
Nach SGB erhält Hilfen von der Gemeinschaft, wer seine Bedürfigkeit nachweist. Mit Datenschutzverletzung und Unterhaltspflicht hat das zunächst wenig zu tun.
Wer seinen Bedarf nicht mit bereinigtem Einkommen decken kann, der erhält eine Aufstockung.
Berücksichtigt wird dabei nicht nur die strenge Pflicht zum KU, sondern auch die gewaltige Belastung der Familie aus dem Umgangspflichtrecht.
Damit setzt sich das SGB wohltuend vom OLG-Unterhaltsleitlinien-Murks ab.
Nach SGB erhält Hilfen von der Gemeinschaft, wer seine Bedürfigkeit nachweist. Mit Datenschutzverletzung und Unterhaltspflicht hat das zunächst wenig zu tun.
Wer seinen Bedarf nicht mit bereinigtem Einkommen decken kann, der erhält eine Aufstockung.
Berücksichtigt wird dabei nicht nur die strenge Pflicht zum KU, sondern auch die gewaltige Belastung der Familie aus dem Umgangspflichtrecht.
Damit setzt sich das SGB wohltuend vom OLG-Unterhaltsleitlinien-Murks ab.