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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#98
(26-10-2012, 07:45)Skipper schrieb: Man sollte das offenbar gutwillige SG nicht überfordern.

Das hat mein RA auch gesagt, als ich ihn vorgestern angerufen habe. Derzeit werde ich auch vom JC "trocken" gelegt.
Da ich noch ein paar hundert Euro auf dem Konto habe, ist
der Anordnungsgrund der Eilbedürftigkeit nicht gegeben.

Bei seinem letzten Fall hätte der Richter den Antrag vom
Kläger genüsslich zerpflückt, weil es eben an der Notlage zur Begründung einer Eilbedürftigkeit fehlte.
Besonders "erfreut" ist das SG natürlich, wenn der Kläger nach
einer EA zu seinen Gunsten kein Interesse mehr an einem Hauptverfahren hat.

Naja, dann bekomme ich wenigstens das Wochenende herum und kann die BA, den Landrat und den Bund der Steuerzahler mit meinen Schriftsätzen über die fragwürdige Bescheidungspraxis meines Jobcenters erfreuen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von Sixteen Tons - 26-10-2012, 09:04

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