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Titulierung steht bevor -geht auch befristet?
#16
Wie von beppo empfohlen vorgehen.

Und einem angedrohten Prozess kannst du entspannt entgegen sehen:

Es zählt der Streitwert, der sich bei dir aus der Forderung des JA abzüglich des notarlich tituliertem Unterhalt errechnet. Bsp: 309,- gefordert, 280,- bereits als Titel vorhanden entspricht 29,- Euro / Monat. Das Ganze wird aufs Jahr gerechnet, entsprechend 12*29,- Streitwert.

Dafür arbeitet kein Anwalt ;-)
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RE: Titulierung steht bevor -geht auch befristet? - von StrengGeheimerInformant - 01-12-2012, 18:45

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