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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#16
wie ulkig. du machst dir gedanken um sanktionen und kommst dann mit dingen um die ecke, die gar nicht vollstreckbar sind.

Zitat:2. BETREUUNG
2.1) Es ist das Recht des
gemeinsamen Kindes, seinen
außerhalb lebenden Vater
regelmäßig auf Grundlage des
zwischen Vater und Mutter
gemeinsam erstellten und
schriftlich bestätigten
Umgangszeitenplanes mit
Übernachtung zu besuchen. Dazu
hat der umgangsberechtigte
Vater der Mutter bis jeweils zum
20. des laufenden Monats seine
auf Basis seines Dienstplanes
erstellten Umgangszeiten für den
Folgemonat mitzuteilen. Die
Mutter hat sodann die ihr
mitgeteilten Umgangszeiten
zeitnah zu sichten und diese bis
jeweils zum 25. des laufenden
Monats gegenüber dem Vater zu
bestätigen und ggf.
Unstimmigkeiten dazu mit dem
Vater bis spätestens zum 25. des
laufenden Monats abzuklären.
Verstreicht der 25. des laufenden
Monats ohne Rückmeldung der
Mutter an den Vater zu den
Umgangszeiten, gelten diese als
verbindlich festgelegt. Einseitige
Abänderungen sind dann nur
noch mit Genehmigung des
Vaters zulässig.
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RE: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von iglu - 05-12-2012, 13:54
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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