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Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag
#19
(22-03-2009, 01:30)campesino schrieb:
Zitat:Mit Reisepass des Kindes Nebenwohnung ohne Zustimmung der Mutter anmelden

Interessanter Vorschlag, aber sie würde das innerhalb kürzester Frist wieder rückgängig machen.

Wie sollte sie das mitbekommen? Da gibt es keine Mitteilung der Meldebehörde an die Mutter. Du kriegst nen Ausdruck der Anmeldung und fertig ist. Wie gesagt, bei Nebenwohung. Wenn du als Hauptwohnung anmeldest merkst sie es. Aber das willst du ja nicht.

Falls sie jemanden in der Meldebehörde kennt der ihr das flüstert, bleibt dir in der Tat nur eine gerichtliche Klärung.

(22-03-2009, 01:30)campesino schrieb: Ich will doch nur diesen Zweitwohnsitz anmelden, weil es aufgrund des Urteils mein Recht ist...

Die Anmeldung des Nebenwohnsitzes mit dem Reisepass des Kindes ist auch dein gutes Recht. Deswegen würde ich es zuerst so versuchen. Gehst du gleich zum Anwalt, behauptet sie womöglich "klar hätte ich zugestimmt wenn er mich gefragt hätte". Dann zahlst du die gesamte Zeche. Wenn sie aber eine Nebenwohnunganmeldung rückgängig macht, kann sie sich nicht mehr rausreden.
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RE: Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag - von Momik - 22-03-2009, 09:11

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